nein ... nicht erlaubt
nein ... nicht erlaubt
Hallo A.S.,
auf diese Frage habe ich gestern schon einmal geantwortet. So fern du aus der BRD bist gilt mein Posting von gestern:
"es gibt im Strafgesetzbuch einige Altersangaben die das Sexuelle regeln. Es wir dabei nicht nur nach dem Alter, sondern auch dem Geschlecht unterschieden.
Strafrechtlich werden beide Geschlechter bis zum Alter von 14 Jahren ignoriert, d.h. bis zu dem Alter dürfen beide miteinander tun und lassen, was sie wollen. Zumindest erfolgt keine strafrechtliche Verfolgung auch nicht gegen die Erwachsenen, die es eigentlich verhindern müssten. Deine Doktorspiele aus dem Kindergarten (lasse den Doc mal gucken, was du da hast) werden nicht strafrechtlich verfolgt, zumal sie sicher verjährt sind.
Als absolute strafrechtliche Tabuzeit gilt das Alter zwischen 14 und 16. Da wäre es einem Erwachsenen noch nicht einmal erlaubt, Junge und Mädchen diesen Alters in einem Raum schlafen zu lassen. Strafrechtlich spricht man hier von VERSCHAFFEN VON GELEGENHEIT. Wenn es hier zur Sache kommt (bei 15), dann kann denen beiden nix passieren. Ausser Schwanger werden und so ...
Ist der Junge über 16 und das Mädchen unter 16, wird das ganze als Verführung Minderjähriger ausgelegt.
Jetzt nicht aufregen: Ist das Mädchen über 16 und der Junge unter 16 (aber über 14), dann passiert strafrechtlich nix. Man spricht dem Mädchen ab, den Jungen verführen zu können.
Sind beide über 16, können sie theoretisch poppen so viel sie wollen. Nur wenn der Mann über 18 ist und in einem besonderen Verhältnis zu dem Mädchen steht (Lehrer, Ausbilder etc.), ists wieder strafbar: AUSNUTZEN EINES SCHUTZVERHÄLTNISSES."
Ich hoffe, es hilft Dir.
Gruß Neppo