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10 Jähriger mit Phimose Diagonse keine Schmerzen oder sonstige Probleme

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Die Hose hätte dein Sohn wohl besser bei der U Untersuchung anbehalten...jetzt scheint das nicht mehr angebracht. Deine Strategie da Zeit zu schinden...ich halte sie für nicht gut..

Das mit Gutachten, Obergutachten...verstehe ich nicht ganz. Warum wird das Obergutachten das gutachten auf jeden Fall bestätigen?

Es gibt Urologen wie hier, die eindeutig sagen bei Beschwerdefreiheit keine Therapie erforderlich, kann man abwarten bis der Junge selber entscheiden kann...und dann die Fraktion von Kinderärzten und Kinderchirurgen, die da sofort Handlungsbedarf sehen und rumschneiden, die dir diesen Mist beschert haben...

Med. gibt es momentan bei deinem Sohn KEIN Argument für eine Beschneidung oder Therapie? Sollten die mit irgendwelchen "psychosexuellen Entwicklungsstörungen" argumentieren: Dann sollen sie Nachweise für diese Behauptung bringen!!! Die gibt es nicht...

Aber ich kann dir zu Psychologen empfehlen, die was über mögliche neg. Folgen von med nicht notwendigen Beschneidungen sagen können...

Das ganze würde sich auch auflösen, wenn deine Frau endlich einsehen würde, dass bei deinem Sohn noch keine Therapie erforderlich ist? Oder ein Richter ein entsprechendes Gutachten berücksichtigen würde?

Warum will deine Frau eine andere Meinung die KEINE Therapie für nötig hält, nicht hören?

Gerätschaften wie Phimocure sind gut und helfen...aber dafür ist dein Sohn noch zu jung, da kann er mehr Schaden als Nutzen anrichten. Schlag dir das momentan gleich aus dem Kopf...
 

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Großer Dank an Hans Georg, nun sind erst einmal 2000€ Kosten für ein Gerichtsgutachten vorerst abgewehrt.

Der Gutachter hat heute gemeint, nach Aktenlage müsse wohl beschnitten werden. Weitere gewichtige Argumente für eine Beschneidung aus der Sicht des Gutachters wären, Verhinderung des Krebsrisikos, man hätte das in den USA durch Studien festgestellt und gesichert, ferner beim ersten Sex würde wohl die Vorhaut reißen und dann hätte das Gehirn abgespeichert, Sex wäre mit Schmerzen verbunden und würde dem im Zukunft ausweichen und das wäre nicht schön für seine zukünftige Frau und wenn er sich als Erwachsener beschneiden ließe, wäre das viel schlimmer im Vergleich jetzt als 10 Jähriger.

Deshalb sollten wir als Eltern Ihn vor diesen zukünftigen, potentiellen Schmerzen prophelaktisch befreien.

Er räumte ein, dass es sicherlich die Meinungen hier aus dem Forum geben würde, doch das ist nicht Mainstream und eine Mindermeinung. Das Gegenargument von Prof. Dr. Stehr aus Nürnberg habe ich auch zitiert, dass das Krebsrisiko geringer sei, als im täglichen Leben zu leben, dazu wurde gekontert, es ist klar, dass einer auf dem Sofa ein geringeres Unfallrisiko hat als ein Autofahrer auf der Autobahn.


Jedenfalls hat der Gutachter die Persönlichkeitsrechte des Sohnes und Sorgerechte des Vaters respektiert und wird kein Kosten für das heutige Gespräch verlangen, da die Unterhose anbehalten wurde. Somit hat er den Sohn erst gar nicht näher befragt und näher angesehen.

Bin gespannt, ob die Ex-Frau die Klage nun zurücknimmt und wir auf eine besser Entwicklung warten.

Ich habe meiner Ex-Frau empfohlen, die Klage zurückzunehmen und zu zwei oder drei kompetenten Ärzten zu gehen. Sie hat darauf nichts geantwortet. Wir sollten uns klar sein, dass wir hier gegen den Strom des Mainstreams schwimmen, was möglicherweise sehr gesund sein kann.
 

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So ein Schmarren...was der Gutachter da von sich gab...und wie machtlos man solchem Mist gegenübersteht, Krebsrisiko, Schmerzen...was könnte man am menschlichen Körper nicht alles prophylaktisch entfernen, um so das Krebsrisiko oder Schmerzen zu vermeiden?

Füße weg? Nie wieder Fußpilz, gebrochene Beine, Raucherbein, Krampfadern...

Der "Mainstream", dem der anscheinend angehört...durch nichts belegbar, es sind Annahmen...

Wäre zwar teuer, aber sicher interessant...ein Gutachten von dem...und ein Gegengutachten von Dr. Kreutzig-Langenfeld...

Bin auch gespannt wie deine Ex-Frau reagiert...Klage zurücknehmen...oder toben, weil du ein gutachten (welches anscheinend sicher in ihrem Sinne ausgefallen wäre) verhindert hast?
 

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Sehr geehrter Herr Dr. Kreutzig-Langenfeld,

sehe ich das richtig, dass Sie mir zustimmen können, dass ein 10 Jähriger,
der beschwerdefrei und ohne Schmerzen lebt,
nicht in einer solchen Gefahr bezüglich des Wachstums seiner Vorhaut schwebt, dass eine Gefahr für das körperliche, geistige oder seelische Wohl des Kindes bestehen würde?

und somit ein Gericht aufgrund einer solchen fehlenden Gefahr auch nicht die Zustimmung des Elternteils hier des Vaters ersetzen dürfte?

Vielen Dank im Voraus und viele Grüße Rolf
 

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Ich stimme Ihnen in vollem Umfang zu!

Lieben Gruß

Dr. T. Kreutzig-Langenfeld
 

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Sehr geehrter Herr Dr. Kreutzig-Langenfeld,

sehe ich das richtig, dass Sie mir zustimmen können, dass ein 10 Jähriger,
der beschwerdefrei und ohne Schmerzen lebt,
nicht in einer solchen Gefahr bezüglich des Wachstums seiner Vorhaut schwebt, dass eine Gefahr für das körperliche, geistige oder seelische Wohl des Kindes bestehen würde?

und somit ein Gericht aufgrund einer solchen fehlenden Gefahr auch nicht die Zustimmung des Elternteils hier des Vaters ersetzen dürfte?

Vielen Dank im Voraus und viele Grüße Rolf

Geht es dabei um die Zustimmung zur Beschneidung des Jungen...oder die Zustimmung zu einem richterlich angeordneten Gutachten, ob eine Beschneidung indiziert ist? Und der Vater verweigert die Zustimmung zur körperlichen Untersuchung für dieses Gutachten?

Falls es um die Zustimmung zu einem Gutachten geht...würden sie der Verweigerung zu einem Gutachten auch zustimmen, Herr Dr. Kreutzig-Langenfeld?
 

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Das Isas ist eine juristische, nicht eine medizinische Frage.

Lieben Gruß

Dr. Kreutzig-Langenfeld
 

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Meine Mutter hatte auch keine Beschwerden mit dem Symptom. Deshalb wurde es vorerst auch nicht behandelt. Jetzt geht es ihr wieder gut
 

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Sehr geehrter Herr Dr. Kreutzig-Langenfeld,

ich war heute bei dem Kinderarzt erstmals, der die Diagonse des engen Schnürrrings gestellt hat. Auf meine Frage, welche körpliche Gefahren und seelischen er sieht, meinte der Kinderarzt, der heranwachsende 10,5 Jährige Sohn könnte aufgrund des engen Schnürrrings seine Sexualität nicht entwickeln und entdecken, dass würde er wenn er Beschnitten wäre und um ca. 20.000 feinen Nervenenden ärmer wäre besser können. Außerdem könnte es sein, dass mit 14 Jahren oder 15 Jahren die Vorhaut reißt.

Würden Sie den Aussagen zustimmen? Reißt Ihrer Erfahrung nach bei Jugendlichen mit 14 oder 15 Jahren die Vorhaut und muß dann genäht werden, wenn vorher der Schnürring mit 10 Jahren enger war?

Außerdem würde sich ein 14 /15 Jähriger gegenüber den Ärzten oder Eltern nicht offenbaren, wollen, deshalb würde eine prophylaktische, standardmäßige Beschneidung vor der Pubertät bevorzugt und durchgeführt.

Mit freundlichen Grüßen
Rolf
 

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Ich halte die Aussagen für Unsinn (Sie kennen meine Auffassung).

Lieben Gruß

Dr. T. Kreutzig-Langenfeld
 

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Vielen Dank Herr Dr. Kreutzig-Langenfeld. Sie sind eine sehr gute Hilfe, die hoffentlich viel Frucht bringt und sich hoffentlich für uns alle positiv auswirkt.

Sind Sie also auch der Meinung der Staat, insbesondere Richter, sollten sich aus diesen sensiblen (intimen) Themen heraushalten und die Grundrechte der Menschen wahren und achten, da keine (bedrohlichen) Lebensgefahren für junge Menschen, hier Männern, drohen, bei ihrem natürlichen Wachstum, egal wie medizinisch indizierte Gutachten ausgehen?

Mit freundlichen Grüßen
Rolf
 

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Die Frage ist ja wohl eher rhetorisch ....?
Natürlich soll der Staat sich raus halten.... auch die Frisur hat der Staat nicht zu bestimmen!


Lieben Gruß

Dr. T. Kreutzig-Langenfeld
 

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