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10 Jähriger mit Phimose Diagonse keine Schmerzen oder sonstige Probleme

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Rolf Walter

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Sehr geehrter Herr Kreuzig-Langenfeld, können Sie mir weiterhelfen, wie ich mich richtig verhalten soll?
Mein 10 jähriger Sohn hat eine Diagonse vom Kinderarzt, dass innerhalb 2 Jahren, wovon ein Jahr jetzt verstrichen ist, eine Vorhautenge gelöst sein soll. Da er keine Schmerzen oder Probleme hat, bin ich der Meinung der Junge soll sich gesund entwickeln und vielleicht löst sich das Thema von allein. Das Thema kam nur wegen der U10 auf. Jetzt gibt es einen Gerichtsbeschluss, das in einem Gutachten geprüft werden soll, ob aus medizinischer Sicht es dem Wohle des Kindes besser entspricht, wenn die Vorhaut entfernt wird. Die Kosten müssen wir Eltern wohl tragen, da meine Ex-Frau der Ansicht ist, sie muß streng dem ärztlichen Rat folgen und ich eine gesundheitserhaltende Ansicht vertrete, da mir selbst als 10 Jähriger von Ärzteseite schwere körperliche Verletzungen und Operationen zu gefügt wurden, mit einer ähnlichen Begründung, da müsse Platz geschaffen werden und der Wachstumsprozess nicht berücksichtigt wurde. Vielleicht ist dies aus medizinischer Sicht besser, jedoch aus psychologischer Sicht zu verneinen laut Kinderpsychologin. Was können Sie mir raten, um das Verfahren kostengünstig schnell und gesundheitserhaltend für meinen Sohn zu beenden?
 

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Eine Phimose, die keine Beschwerden macht braucht KEINE Therapie. Lokale Dehnung und Salbenanwendung bringt nachweislich Effekt.
Eine Circumcision ist eine klare Körperverletzung, in die Sie nicht einwilligen sollten. So ein Unsinn, ein Gutachten darüber verfassen zu lassen.....Das Ergebnis muss sein, daß es weder auch psychologischer noch aus medizinischer Sicht einen Grund zur Circumcision gibt. Alle anderslautenden Gutachten würde ich anfechten!

Lieben Gruß

Dr. T. Kreutzig-Langenfeld
 

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Klare Ansage...leider hat unser Gesetzgeber 2012 beschlossen, dass Beschneidung KEINE Körperverletzung ist, wenn das nach den Regeln der ärztlichen Kunst, und bei Jungen über 6 Monaten, von einem Arzt gemacht wird (wobei doch jede nicht absolut med. indizierte Operation an nicht einsichts und einwilligungsfähigen Menschen, GEGEN ALLE Regeln der ärztlichen Kunst verstoßen?...bin mal gespannt, wann sich Ärzte die sowas bedenkenlos machen , an die eigene Nase greifen...)

Muss man mal bedenken...ein Gesetz das eine Handlung erlaubt...darf es sowas in einem Rechtsstaat überhaupt geben?

Ich bin mir ziemlich sicher, dass es auch Gutachter gibt, die das nicht als Körperverletzung werten, Mediziner und Psychologen gibt, die das nicht als Körperverletzung werten, sondern nur als kleinen Schnitt, angebliche medizinische Vorteile hervorheben werden, und von der Gefahr einer "psychosexuellen Entwicklungsstörung" sprechen werden, falls man einen Jungen mit Phimose in die Pubertät eintreten lässt...

Und das schlimme dabei...man muss befürchten, dass es Richter geben wird, die solchen Gutachten folgen...

Lieber Rolf...egal was kommt, kämpfe. und ich bin mir sicher...mit Dr. Kreutzig-Langenfeld hast du einen Verbündeten...
 

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In der Stellungnahme des Zentralrates der Juden zur Gesetzgebung bezüglich Beschneidung, fand ich diese Stelle:

"Professor Dr. Jörg M. Fegert (Klinik für Kinder und Jugendpsychiatrie Ulm) hat gerade erst in einem Aufsatz darauf hingewiesen, dass es „bisher keinen den herrschenden wissenschaftlichen Standards entsprechenden Hinweis gibt, dass durch eine Zirkumzision eine erhebliche Schädigung in der weiteren kindlichen Entwicklung zu erwarten wäre“


Also...auch Vorsicht vor Psychologen...
 

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Wie auch Immer Andere das beurteilen.... für mich ist und bleibt es eine Körperverletzung, wenn eine OP ohne einen medizinischen Grund und bei einem nicht einwilligungsfähigen Patienten erfolgt.....


Lieben Gruß

Dr. T. Kreutzig-Langenfeld
 

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jedoch aus psychologischer Sicht zu verneinen laut Kinderpsychologin.

Wenn dein Sohn bei dieser Kinderpsychologin war, es also keine allgemeine Aussage ist, sondern ihr sie kennt, dann würde ich mal da ansetzen.
Sie wird auch die Nachteile sehr gut kennen, wenn ein Ausbleiben des Eingriffs keine belegbaren Folgen hat, im Ernstfall jederzeit gemacht werden könnte, man also ruhig bis dahin abwarten kann, dann sollte sie doch mit den möglichen psychischen Folgen gewichtige Argumente haben (die ja auch durchaus belegbar sind, im Gegensatz zum medizinischen Nutzen), um alle Beteiligen von einem Abwarten überzeugen zu können.
 

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Der
Gerichtsbeschluss lautet, dass in einem Gutachten geprüft werden soll, ob aus medizinischer Sicht es dem Wohle des Kindes besser entspricht, wenn die Vorhaut entfernt wird. Er lautet leider nicht, dass in dem Gutachten auch die kinderpsychologische Entwicklung und Sichtweise mit einbezogen bzw. untersucht wird. Dann könnte die Kinderpsychologin, bei dem der 10 Jährige Sohn 2,5 Jahre war, möglicherweise mit einbezogen werden. Ich werde diesen Aspekt meinem Bevollmächtigten weiterleiten, obwohl Sie das Thema nicht mehr hören und sehen kann oder will.

Das es möglicherweise aus medizinischer Sicht sinnvoll sein kann, eine Circumcision zu machen, mag ja zu treffen.

Die Vorhaut zu erhalten und damit gesund zu leben, dafür ist meines Erachtens eben gerade keine medizinische Sichtweise notwendig, sondern zum Beispiel eine psychologische oder kinderpsychologische Sichtweise, oder zwischenmenschliche Kommunikationsweise, etc. wie z.B. der Autor von Ent-hüllt, beschreibt, oder auch eine "ökonomische" da scheinbar Gleitmittel eingespart werden oder vgl. auch folgende Argumentationsgedanken: http://www.focus.de/magazin/archiv/...it-gewalt-gegen-jungen-zu-tun_id_5262514.html oder eben gesundes Selbstvertrauen, dass die Mutter Natur alles zu ihrer richtig Zeit selbst entwickeln darf und wir nicht synthetisch in diese gesunde natürliche Entwicklung eingreifen brauchen, nur weil eine Entwicklung gerade unter der Norm ist.

Wie kann jedoch dies in ein laufendes Gerichtsverfahren eingeführt bzw. dadurch herausgeführt werden?

Sehr geehrter Herr Dr. Kreutzig-Langenfeld, danke für Ihre offene Meinung. Trotzdem brauche ich für den konkreten Fall ein ärztliches fundiertes Attest, so dass vielleicht die Ex-Frau zur Einsicht zu kommen, die Klage zurückzunehmen, so dass das Gutachten hinfällig wird und keine Kosten in Höhe von ca. bis zu 2000€ für das (erste) Gutachten entstehen.

Viele Grüße
Rolf
 

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Sie dürfen sich gerne an mich wenden. Ich werde Sie gerne mit einem Befund unterstützen. Wenn Sie Ihre Ex-Gattin mitbringen, erkläre ich ihr auch gerne die Gründe und das richtige Vorgehen. Zudem ist meine Gattin noch Fachanwältin für Familienrecht......

Lieben Gruß

Dr. T. Kreutzig-Langenfeld
 

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Wenn keine Beschwerden bestehen gibt es auch keinen medizinischen Grund, da kein Schaden zu erwarten ist.... Aufschub bis in die Phase der selbst bestimmten Entscheidung daher korrekt. Zudem gibt es erfolgreiche lokale Salbenbehandlungen, die einer OP vorzuziehen sind.

Wenn Ihre Rechtsvertretung nicht an Ihrer Seite steht und kämpft..... dann ist es wohl die Falsche..... das kenne ich von meiner Frau jedenfalls ganz anders.

Lieben Gruß

Dr. T. Kreutzig-Langenfeld
 

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Ein Irrsinn eigentlich...aber sollte deine Frau diese Klage nicht zurückziehen, und es wirklich zu Gutachten kommen...es gibt eine klare Meinung wie hier von Dr. Kreutzig-Langenfeld, aber auch solche Meinungen wie in diesem Artikel
https://www.baby-und-familie.de/vorhautverengung?showForm=true#comment-toggle
die eher für eine frühe Therapie (auch bei Beschwerdefreiheit?) plädieren...

Dem Gericht liegen 2 konträre Gutachten vor...wie wird es sich entscheiden, was wird es als Kindswohl ansehen, operieren oder nicht operieren?

Wird es eine Rolle spielen, das laut Gesetz eine Beschneidung dem Kindswohl entspricht? (wenn nach den Regeln der ärztlichen Kunst gemacht...)

Schon wieder Irrsinn...
 

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Ein anderer Vater berichtet, dass es seinem Sohn bei der U10 nicht recht war, gegenüber dem Kinderarzt sein Genital zu zeigen und der Kinderarzt es akzeptiert hat, solange seine Hoden vorhanden seien, was der Vater bestätigt hatte.

Eine Strategie wäre es also gegenüber dem Gutachter zu erklären, dass es meinem Sohn nicht recht sei, sein Genital gegenüber dem Gutachter zu zeigen und die Unterhose bei der Untersuchtung des Gutachters angezogen zu behalten.

Der Gutachter soll aufgrund der Aussagen meines Sohnes, d.h.einer erklärten Beschwerdefreiheit mit seinem Genital und seinem Fachwissen, ob sich potentielle Phimosen in der Pubertät auflösen, wenn Kinder und Jugendliche unter anderem auch mit ihrer Vorhaut spielen. schreiben.

Was wäre Ihre Meinung dazu Herr Dr. Kreutzig-Langenfeld? Meiner Ansicht stellt es einen massiven Eingriff in das Persönlichkeitsrecht und die Intimsphäre also eine Grenzüberschreitung dar, jemandem fremden sein Genital zur Beurteilung darüber zeigen zu müssen, damit dieser feststellt, ob ein pathologischer Zustand vorliegt oder nicht bei bisheriger Beschwerdefreiheit. Gegenüber derartigen Eingriffen und Übergriffen muss mein 10 jähriger Sohn wohl geschützt werden.
 

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Ich beantworte es hier (Sie hatten mir zudem ja auch eine Mail geschickt).

Dies ist eine strategische und keine medizinische Frage. Sie sollten den Sinn des Vorgehens mit Ihrem Anwalt besprechen.

Medizinisch hatte ich mich klar positioniert und bleibe auch dabei.

Lieben Gruss

Dr. T. Kreutzig-Langenfeld
 

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Ich war der Vater...und wollte damit nur sagen, dass es meinen Kinderarzt absolut nicht interessierte, ob die Vorhaut meines Sohnes verengt ist...und dein Kinderarzt hat dir mit seinem unnötigen Untersuchen diesen ganzen Mist nun eingebrockt?

(mein Kinderarzt erklärte mal meiner Frau sehr bestimmend auf die Frage wie Vorhaut unseres damals neugeborenen Sohnes den zu Pflegen und zu waschen sei: "Sie machen da gar nichts")

Die Strategie halte ich für nicht zielführend...ein Richter soll urteilen?

Med. ist KEINE Behandlung bei Beschwerdefreiheit nötig (bei nichts, und schon gar nicht bei nicht einsichts und einwilligungsfähigen Menschen)

Die Entwicklung deines Sohnes ist physiologisch absolut im Rahmen. Das Durchschnittsalter ab der die Vorhaut bei Jungen frei zurückziehbar ist, laut Studien glaub bei 10,4 Jahren? Die Bandbreite von 0-17 Jahren, alles normal. Mit 17 haben noch 1% eine behandlungsbedürftige Enge...und da hilft meist dehnen. Und in dem alter ist dann auch eine Compliance, Eigeninteresse des Patienten gegeben;)

und in dem Alter kann ein Junge auch selber über die Therapieoptionen entscheiden...
 

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Danke Hans Georg für Deinen Beitrag

Med. ist KEINE Behandlung bei Beschwerdefreiheit nötig (bei nichts, und schon gar nicht bei nicht einsichts und einwilligungsfähigen Menschen)

...
Ich hoffe, das sieht der begutachtenden geschäftsführende Oberarzt in seinem Gutachten auch so, der als Kinderurologe wahrscheinlich mehrfach im Jahr bei Kindern Beschneidungen vornimmt.

Ich werde mich beim Termin mit dem begutachten Oberarzt dafür einsetzen, dass mein Sohn seine Hose anbehält und eine Beschauung seitens des Arztes nicht stattfindet. Meine RAin hat mir hierzu den Tipp gegeben vor dem Gespräch mit dem Sohn, dies zuerst dem Oberarzt zu erklären nicht vor dem Sohn. Ich halte nach wie vor den Eingriff, wie oben bereits diskutiert ansonsten zu weitgehend. Ansonsten empfahl mein Rechtsbeistand, dass der Sohn salben sollte, was er nicht macht. Denn mein Sohn macht einfach nichts und läßt den natürlichen Wachstumsprozess in Ruhe, entsprechend deiner Richtlinien-Empfehlung oben.
 

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Was du wie machst, ist deine Entscheidung...aber für mich "fühlt" sich das nicht gut an was du vorhast...wenn ich es recht verstanden habe...weil es sich nicht offen und ehrlich ist...

Mein Sohn behielt seine Hose an, weil ER es wollte...und das war auch eine andere Sache, deine Sache ist da schon zu weit vorangeschritten?

Es muss doch schon genug Untersuchungen und genügend Befunde bei deinem Sohn geben? Und alle müssten doch dasselbe sagen: Beschwerdefreie Phimose? Ich würde vorher mit diesem Oberarzt reden, und ihn fragen ob mein sohn überhaupt zu ihm kommen muss, da ich es satt habe und eine weitere Untersuchung für unnötig halte, denn die Sachlage ist schon längst geklärt? Es geht doch allein um die Frage: Therapie or not Therapie?

Salben und dehnen...selbst wenn dein Sohn das machen würde und es klappen würde...wenn er das hinterher nicht regelmäßigst macht, besteht die Gefahr, dass es wieder zu einer Enge kommen kann, use it or loose it...genauso wenn man bei ihm jetzt operativ was machen würde wie Triple Inzision oder sparsame Teilbeschneidung, wenn das hinterher nicht regelmäßig bewegt wird, ist die Gefahr für ein Rezidiv relativ hoch...

Besprich es aber vorher mit deiner Anwältin, deine Strategie...
 

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Dr. Kreutzig-Langenfeld
Wäre für ein Gutachten von Ihnen eine weitere urologische Untersuchung des Jungen nötig (wenn genügend Befunde von Kollegen vorhanden)?

Das Gutachten müsste doch lauten: Bei beschwerdefreier Phimose ist in diesem Alter KEINE Therapie erforderlich?
 

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Für ein ernst zu nehmendes Gutachten ist ein Befund schon erforderlich.

Lieben Gruß

Dr. T. Kreutzig-Langenfeld
 

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Sehr geehrter Herr Kreutzig-Langenfeld, Hallo Hans Georg,
welche Empfehlung können Sie/Ihr denn dann abgeben? Ein Gegengutachten (Kosten 2000€) führt zu einer Kostenerhöhung und ist ein Zeitkauf, also langfristig keine Lösung, wenn der 10 jährige Sohn, die Vorhaut noch nicht zurückziehen kann. Salben macht er ja auch nicht oder soll er ja auch nicht machen, sondern der Entwicklung seinen Lauf geben. Der Gutachter wird doch irgendwie die vorherigen Kollegen mitberücksichtigen oder etwa nicht? Ich sehe deshalb derzeit eine Möglichkeit für alle Beteiligten kostengünstig Zeit zu kaufen in der Hoffnung die Sache regelt sich von allein, darin, dass eine schrittweises Herantasten eine Möglichkeit wäre, wie oben skizziert.

Kurzgesagt, das Verfahren löst sich auf, sobald der Sohn die Vorhaut zurückziehen kann, die Mutter die Klage zurücknimmt, der Vater dem Ansinnen der Ärzte zustimmt oder der Staat sich massiv in die Privatsphäre des Sohnes einmischt.

Wobei soweit ich verstanden habe, nun letzteres eben zu verhindern versucht wird.


Auf das Gegengutachten folgt ein Obergutachten (kosten 2000€), dass dann das erste Gutachten wieder bestätigt, wurde mir gesagt.

Viele Grüße
 

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Juristisch kann/darf/will ich das nicht bewerten.

Zu einer medizinischen Bewertung bedarf es aber einer Untersuchung. Sonst macht ein Gutachten keinen rechten Sinn.

Allgemein hatte ich mich ja schon geäußert. Meine Empfehlung, die sich (wahrscheinlich) auch im Gutachten finden wird, wird dem wohl auch entsprechen.
Ein Gutachten ist aber nun einmal eine andere Form und (ob man das will oder nicht) von einem anderen Gewicht. Erschwerend dürfte sich auswirken, daß beide Parteien Gutachter auch ablehnen können......

Gegen die lokale Salebenanwendung auch jetzt schon spricht aber nichts. Auch die Anwendung von Systemen wie Phimocure kann erfolgen, sobald der Junge es versteht und die Kooperation positiv ist.


Lieben Gruß

Dr. T. Kreutzig-Langenfeld
 

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