RE: Zweite WSR Zahn 11
Hallo Mitch,
dazu solltest du mal die BEMA 2004 sowie deren richtlinien bemühen - und nicht auf die aussage der KK vertrauen.
du kannst diese z.b. bei der Bundes-KZV runterladen:
http://www.kzbv.de/m36.htm
--> BEMA 2004, einen punkt darunter sind auch die dazugehörigen richtlinien zu finden.
Sieh' Dir in den BEMA Teil 1 Nr. 54 ff. (WSR) an, in den Richtlinien unter "allgemeine Richtlinien" Teil B Nr. IV. Da kannst du zur WSR folgendes finden:
"eine wsr ist insbesondere indiziert:
a) wenn das wurzelkanalsystem durch andere verfahren nicht ausreichend zu behandeln ist,
b) wenn ein periapikaler krankheitsprozess besteht, der einer konservierenden therapie nicht zugänglich ist,
c) bei wurzelfrakturen im apikalen drittel oder aktiver wurzelresorption."
dann bezieht sich noch was auf wsr's an molaren, kannst du ja dann selbst nachschlagen ...
aber zur quintessenz: es wird rein gar nichts dazu gesagt, wie oft eine wsr an einem zahn gemacht werden kann; bei entsprechender indikation (gerade wenn die erste wsr bereits zehn jahre her ist!) kann meines erachtens natürlich eine weitere erfolgen.
bei mir wurde auch eine wsr an einem 1er gemacht - allerdings mittlerweile vor ca. 20 jahren. nun hat sich wieder ein granulom gebildet, was natürlich auch dementsprechend behandelt wird! ich weiss natürlich nicht, wie die erfolgsaussichten bei einem stiftzahn stehen, aber grundsätzlich ist dies auch bei bereits erfolgter wsr kein grund, einen zahn zu ziehen.
hatte letztens auch eine wsr an einem backenzahn - das angebot meines mkg war, bei weiter bestehenden beschwerden natürlich den bereich zu revidieren und den zahn auf keinen fall zu extrahieren (jedenfalls solange ausreichend chancen auf erfolg bestehen).
ich verstehe deinen mkg auch irgendwie nicht - entweder die entfernung des zahnes ist medizinisch notwendig oder eben nicht. es kann ja nicht sein, dass eine zweite wsr als kassenleistung keine aussichten auf erfolg hat, als privatleistung allerdings schon! zumal er dir von vornherein ein implantat verkaufen wollte - gerade damit würde ich aber auch nicht zu einem x-beliebigen mkg gehen, denn bei nicht optimaler implantation kann das auch ganz schön suboptimal ausschauen!
also gruß und sprich' mal lieber mit einem leitenden angestellten deiner kk mit angabe der BEMA richtlinien ... ansonsten läuft da wahrscheinlich gar nichts konstruktives ....
gruß und alles gute für deine "schnute" ;-)