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Was meint ihr dazu?

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Frag mal die Ärztin. ob die da einen Sozialarbeiter haben mit dem du reden kannst.In viele Kliniken ist das so.
 
Die kennen sich z.B. damit aus was man alles beachten muss, wenn man kündigt, oder können dir helfen wenn du einen neuen Job suchst, manche haben auch gute Kontakte zu Betrieben, können auch bei Angelegenheiten mit Ämtern beraten usw.
Die hören sich das Problem an und suchen dann mit dir nach einer Lösung, entweder bringt es dir was, oder je nach Vorstellungen vielleicht auch nicht, aber einen Versuch ist es wert.
 
Ärztin, KK, HA können hier unterstützen.

Eine Eigenkündigung ist fataler als ein Aufhebungsvertrag.
Führt garantiert zu einer Sperre.
Kündigungsfristen müssen so od. so eingehalten werden.
Ausnahme bei Aufnahme einer neuen Tätigkeit

Möglich eventuell eine Freistellung mit Lohnfortzahlung ohne
Leistungs- od. Schichtzulagen.
Resturlaub muß auch gewährt werden.
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Für die Berechnung v. ALG 1 wird das steuerpflichige Einkommen
der letzten 12 Monate hinzugezogen einschl. Urlaubs-u. Weihnachtsgeld,
Eimalzahlungen, Sonderzahlungen.
(ausgenommen steuerfreie Bezüge wie z.B. Nachtzulagen)

Eine gute Begründung eben die Krankheit im Zusammenhang
mit der Arbeit u. den betrieblichen Umständen.


Ein Aufhebungsvertrag kann, muß nicht zu einer Sperre führen.

Link Bsp.:
https://www.gansel-rechtsanwaelte.d...ehmer/arbeitslosengeld-nach-aufhebungsvertrag

https://www.kanzlei-hallermann.de/2020/01/anspruch-auf-alg-bei-aufhebungsvertrag/
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Ponyfan, mach mal eine Pause hier.

Lass das Ganze sacken.

In Ruhe durchlesen.
Mach Dir Notizen. Vor allem auch für die Rechtsberatung !

Besprich das auch mit deiner Psychologin.

Ganz wichtig !
Wenn Du sicher bist mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses,
melde dich frühzeitig als arbeitsuchend.
Theoretisch besteht für deine langjährige Tätigkeit (14 Jahre)
eine Kündigungsfrist v. 5 Monaten. Das sollte geprüft werden !
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Kontakt mit der alten Arbeitstelle kommt spätestens dann zustande,
wenn es um das Beenden des Arbeitsverhältnisses geht.
Ob hier die Möglichkeit einer rechtlichen Vertretung besteht kann
ich nicht sagen ?
Rechtliche Unterstützung, Beratung ja.
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Tired
Zitat:
Abkommen zwischen Firmen und AA, was hier aber auch nicht der Fall wäre.

Diese können auch leicht umgangen werden v. den Firmen.
Indem man die Zahlen niedrig hält, verteilt u. damit die Meldepflicht
umgeht. (Betriebsabhängig).
Ist ein anderes Kapitel
 
Wir haben keinen Betriebsrat oder ähnliches.
Muss eine verlängerte Frist nicht lm Vertrag stehen?
Wenn ich jetzt Chefin frage, fliegt mein Vorhaben ja auf
 
Nein !
Das ergibt sich aus Ihrer Betriebszugehörigkeit u. den gesetzlichen
bzw. für Ihre Branche üblichen Tarifen.

Sie machen hier erst mal gar nichts !!!

Wenn, prüft Ihr Rechtsberater was zutrifft, die Rechtmäßigkeit !


Ist der Vertrag auf Ihre Einstellung u. Probezeit bezogen,
muß das alles drinstehen !
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Deshalb habe ich Ihnen ja auch die Links verlinkt,
um sich im Groben zu orientieren !

Sie sind erst mal krank geschrieben !
Erholen sich soweit wie möglich !
Orientieren u. konzentrieren sich völlig auf Ihr neues Vorhaben !
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Möchten Sie im Pflegeberuf bleiben ?
Sich dort anders orientieren ?
Eines hatten Sie schon benannt !
Fortbildung ? Schulung etc. ?
Kann auch mit dem Arbeitsamt abgestimmt werden !
 
Hallo,
ich bin spät dran ich weiß. Ich war auch Altenpflegerin und kenne das Problem.
Meines Wissens hast du eine Frist von 6 Monaten.

Ich habe auch aus psychischen Gründen aufgehört und kann nur sagen, das es eine gute Entscheidung war.

Ich liebe meinen Beruf sehr aber zu den Bedingungen lässt es sich nicht arbeiten.

Liebe Grüße
 
Sorry dass ich mich jetzt erst melde. Ich musste einiges erledigen. Also ich war beim Anwalt, habe einen neuen Termin Job ab 1.6 und habe zum 31.4 gekündigt, mit 4 Wochen Kündigungsfrist

​​​Bin weiterhin krank geschrieben. Habe noch eine Frage, weiß aber nicht ob ich ein neues Thema aufmachen muss.
Wenn ich jetzt in 2 Wochen erfahren würde dass ich schwanger bin, was ist dann?
Ich habe gelesen, der neue Vertrag gilt auch vor antritt, da unterschrieben, die kann mich nicht kündigen, aber ich bin ja bis 31 5 quasi bei der alten Stelle noch angestellt...
 
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