Ärztin,
KK, HA können hier unterstützen.
Eine Eigenkündigung ist fataler als ein Aufhebungsvertrag.
Führt garantiert zu einer Sperre.
Kündigungsfristen müssen so od. so eingehalten werden.
Ausnahme bei Aufnahme einer neuen Tätigkeit
Möglich eventuell eine Freistellung mit Lohnfortzahlung ohne
Leistungs- od. Schichtzulagen.
Resturlaub muß auch gewährt werden.
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Für die Berechnung v. ALG 1 wird das steuerpflichige Einkommen
der letzten 12 Monate hinzugezogen einschl. Urlaubs-u. Weihnachtsgeld,
Eimalzahlungen, Sonderzahlungen.
(ausgenommen steuerfreie Bezüge wie z.B. Nachtzulagen)
Eine gute Begründung eben die Krankheit im Zusammenhang
mit der Arbeit u. den betrieblichen Umständen.
Ein Aufhebungsvertrag kann, muß nicht zu einer Sperre führen.
Link Bsp.:
https://www.gansel-rechtsanwaelte.d...ehmer/arbeitslosengeld-nach-aufhebungsvertrag
https://www.kanzlei-hallermann.de/2020/01/anspruch-auf-alg-bei-aufhebungsvertrag/
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Ponyfan, mach mal eine Pause hier.
Lass das Ganze sacken.
In Ruhe durchlesen.
Mach Dir Notizen. Vor allem auch für die Rechtsberatung !
Besprich das auch mit deiner Psychologin.
Ganz wichtig !
Wenn Du sicher bist mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses,
melde dich frühzeitig als arbeitsuchend.
Theoretisch besteht für deine langjährige Tätigkeit (14 Jahre)
eine Kündigungsfrist v. 5 Monaten. Das sollte geprüft werden !
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Kontakt mit der alten Arbeitstelle kommt spätestens dann zustande,
wenn es um das Beenden des Arbeitsverhältnisses geht.
Ob hier die Möglichkeit einer rechtlichen Vertretung besteht kann
ich nicht sagen ?
Rechtliche Unterstützung, Beratung ja.
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Tired
Zitat:
Abkommen zwischen Firmen und AA, was hier aber auch nicht der Fall wäre.
Diese können auch leicht umgangen werden v. den Firmen.
Indem man die Zahlen niedrig hält, verteilt u. damit die Meldepflicht
umgeht. (Betriebsabhängig).
Ist ein anderes Kapitel