RE: verordnungsfähige Medikamente
Hallo,
doch , die "Ausnahmeliste" ist öffentlich. Ich werde versuchen, Sie hier zugängig zu machen, denn sie ist nicht Fachkreisen vorbehalten.
Grundsätzlich gilt, daß verschreibungspflichtige Medikamente erstattungsfähig sind.; das beudetet, daß die Kosten von der Krankenkasse übernommen werden.
Es gibt Ausnahmen. Das betrifft sowohl verschreibungspflichtige Medikamente, die nicht verordnet werden können, als auch nicht verschreibungspflichtige Medikamente, die ausnahmsweise verordnet werden können.
Entscheidungen, was in die Ausnahmeliste aufgenommen wird, trifft der Gemeinsame Bundesausschuss und veröffentlicht diese. Die Liste wird aktualisiert.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Heike Pipping