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Rechtsfähigkeit

  • Thread starter Thread starter Klas Kathrin
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Klas Kathrin

Guest
Meine Mutter,(73J.), hatte vor 12 Jahren eine schwere Psychose, mittels Medikamente und christl.therap. Seelsorge erholte Sie sich im Lauf der Jahre recht gut. Im Herbst `04 u. im Frühjahr `05 kam es zu leichteren Rückfällen. Der therap. Gerontopsych. erläuterte,daß die z.T. erkennbare beginnende Demenz, u.a. auf das Medikament `Saroten`,bzw. sehr wahrsch. auch auf weitere Psychopharmaka (Nebenwirkung?!) zurückzuführen ist.
Meine Frage:
Inwieweit darf zum jetzigen Zeitpunkt ( meine Mutter ist im Moment in psychiatr. Behandlung, zuhause, Tagesbetreuung u. regelm. Therapiestunden) eine notarielle Beurkundung stattfinden, seis für Vorsorgevollmachten oder Sonstigem ????

Bedanke mich schon jetzt im Voraus ganz ganz herzlich,

klk4
 
RE: Rechtsfähigkeit

Sehr geehrte Frau Klas,

die Frage nach der Geschäfts- oder Testierfähigkeit kann ihnen nur der behandelnde Arzt der Patientin, der sie persönlich kennt, beantworten. Dies möglicherweise auch erst nach einer neuropsychologischen Testung. Grundsätzlich sollten die Medikamente, wenn sie derartige Nebenwirkungen verursachen, möglichst umgestellt werden. Nach Absetzen sollten sich, sofern die Annahme des Psychiaters stimmt, die Symptome wieder zurückbilden und die Hirnleistung verbessern. Grundsätzlich ist ein Patient mit einer leichtgradigen/beginnenden Demenz auch nicht automatisch geschäfts- bzw. testierunfähig.

Mit freundlichen Grüssen,

Spruth
 
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