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Rangel
Guest
Hallo, mein Oma hat Pflegestufe II und lebt in Berlin. Nun hat sie vom amt eine zahlungsaufforderung bekommen, daß sie falsch ausgezahltes Blindengeld von 04/2006 zurückzahlen muss,weil man jetzt festgestellt hat, daß sie Pflegegeld bezieht, bzw. das Geld bekommt ihre Tochter, weil sie sie pflegt. Sie ist Baujahr 1912 und hat sowieso kaum schon Geld. Manchmal muss sie sogar schauen, daß sie überhaupt über die Runden kommt. Dass sie beide Gelder für Pflege und Blinheit nicht bekommen darf, hat uns niemand gesagt.Muss sie das wirklich zurückzahlen? Sie meinte, dann können sie sich gleich "einen Strick nehmen"
Viele Grüße
Rangel

Viele Grüße
Rangel