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Lusttropfen, Pille, Durchfall, SCHWANGER

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mel.220900

New member
Hallo :)
ich bitte Euch meine Frage ernst zu nehmen, da ich mir ernsthafte Sorgen mache und kurz vor einem Nervenzusammenbruch stehe!
Ich bin 17 und nehme seit ca 1 1/2 Jahren die Pille(nehme seit 2 Zyklen die Pille Maxim). In meiner letzten Pillenpause vom 26.07.-01.08. hatte ich keine Abbruchsblutung, hatte aber auch keinen Sex mit meinem Freund, sondern lediglich Petting am 19.07.
Nun bin ich mir leider ziemlich unsicher, ob ich einen Einnahmefehler begangen habe, ich hatte am 16.07. zwei Mal sehr dünnen Stuhl, das eine Mal war lange vor meiner Pilleneinnahme, beim zweiten Mal bin ich mir nur leider nicht sicher, ob es davor oder danach war, so schusselig wie ich bin.
Nun ist meine Frage: Besteht denn grundsätzlich überhaupt eine Chance auf eine Schwangerschaft, wenn wir größtenteils Oralsex hatten und mein Freund seine Hand nur kurz an seinem ‚kleinen Freund‘ hatte, mich aber Eine Minute danach gefingert hat? Mir geht‘s um den Lusttropfen, vom Sperma kann keine Gefahr ausgegangen sein.
Ich habe auch keinerlei Ss Anzeichen, nur ein ungutes Gefühl im Bauch, aber das ist wohl die Angst.
Die Abbruchsblutung ist zuvor glaube ich noch nie ausgefallen
lg
 
Hallo, ich hab eine Frage und zwar hab ich im ersten blister 6-7 der Pille bisschen Magen Krämpfe gehabt , das heißt ich hab die Pille ganz normal um 19 Uhr genommen und kurz danach also 19:1 bin ich auf die Toilette gegangen und hatte so weichen Stuhlgang ich weiß nicht mehr richtig, aber so schnell kommt doch die Pille gar nicht dahin oder? Bin ich trotzdem geschützt ? Denn ich bin im zweiten blister jetzt und es sind 6 Tage vergangen ... er ist nicht in mir gekommen aber kann es sein das da trotzdem was passiert ist ? Muss ich mir sorgen machen ??????
 
mel.220900

Es besteht hier grundsätzlich keine Möglichkeit einer Schwangerschaft.

Xxcgh

Sie müssen sich keine Sorgen machen. Der Schutz besteht weiterhin, so dass keine Risiko gegeben war oder ist.
 
Mein "grundsätzlich" betrifft die Umgangssprache > dort wird es meist im Sinne von "ausnahmslos" gebraucht (z.B. "grundsätzlich nicht" = "nie", "auf keinen Fall")

Das "grundsätzlich" was Sie definieren ist die "Rechtssprache" ... , die ich bei meinem "grundsätzlich" aber nicht angewandt habe.
 
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