• Was tun bei Zwischenblutungen? Was kann man gegen Scheidenpilz tun? Wann muss der Frauenarzt aufgesucht werden? In unserem Forum Gynäkologie können Sie diese und andere Fragen zum Thema diskutieren.

Kinderwunschbehandlung

  • Thread starter Thread starter SunflowerII
  • Start date Start date
S

SunflowerII

Guest
Hallo,

ich würde gerne wissen, ab wann bei einer Kinderwunschbehandlung Kosten auf die Patientin zukommen bzw. was kann zunächst alles "ausprobiert" werden, bevor evtl. Kosten anfallen?
Bei meinem Mann und mir ist es so, dass lt. bisheriger Diagnostik alles O.K. ist, sich der Kinderwunsch bislang aber noch nicht erfüllt hat. Mein FA hat mir jetzt zu Clomhexal geraten. Sollte dies nicht zum Erfolg führen, wie würde man dann weiter behandeln?

Vielen Dank
Annette
 
RE: Kinderwunschbehandlung

Vielen Dank für die schnelle Antwort!
Ab wann würde man denn zu den genannten Schritten raten?
Ist Clomifen die einzige "Unterstützung", die man nicht selber tragen muß?
Kann ich davon ausgehen, dass nach 6 erfolglosen Zyklen mit dem Medikament diese Kosten dann auf uns zukommen?
Vielen Dank nochmal!

Annette
 
RE: Kinderwunschbehandlung

Nach einigen, durchaus 6, Zyklen kann man auch zunächst eine Pause von ein bis zwei Zyklen einlegen.

Bei weitergehenden Dingen ist dann eine Zuzahlung fällig, seien es Inseminationen, IVF oder ICSI.
 
RE: Kinderwunschbehandlung

Hallo Sunflower,

Deine Fragen hängen auch ein bisschen davon ab, ob Du gesetzliche oder privat
krankenversichert bist. Die Leistungen der beiden Versicherungen
haben sich zwar mittlerweile einigermaßen angeglichen (aufgrund
einiger BGH Urteile), aber in manchen Dingen unterscheidet sich die
Leistungsentscheidung doch etwas.
Ich arbeite bei einer privaten Krankenversicherung und kann Dir sagen,
daß wir hormonstimulierende Präparate ohne zeitliche Begrenzung zahlen, sofern
vorab geklärt wurde, bei wem die Ursache für das Ausbleiben einer Schwangerschaft
liegen. In Eurem Falle, wenn also keine Befunde auf beiden Seiten vorliegen, spricht
man von einer Idiopatischen Sterilität. Das heißt, bei Deinem Mann liegt keine
Störung z.B. der Spermien vor und bei Dir ist auch alles "gesund". Die Kosten für solch eine
Ursache werden von uns leider nicht mehr getragen, weil kein krankhafter Befund für das Ausbleiben einer Schwangerschaft vorliegt.
Allerdings muß ich sagen, weiß ich nicht, wie hier die gesetzlichen Kassen entscheiden.
Bevor Du allerdings mit einer weiterführenden Behandlung, wie Insemination, IVF oder ICSI beginnst
würde ich Dir raten, Dich mit Deiner Kasse in Verbindung zu setzen, denn da kann es schon zu
ganz schönen Diskussionen kommen, was die Kostenübernahme betrifft.
Falls es Dich interessieren sollte, dann schau Dir mal das BGH Urteil vom 17.12.1986 an. Hier ist viel bzgl. Kostenregelung
zulesen.
Wäre schön wenn ich Dir ein bisschen weiterheflen konnte.
Liebe Grüße
Snoopfi
 
Back
Top