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für Fr. Dr.Pipping

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fynnimaus

Guest
Guten Tag , Frau Dr. Pipping,
die Liste betrifft die nicht verschreibungspflichtigen Medikamente.
Das Problem, was ich habe, ist die Bezahlung durch die Kassen von verschreibungspflichtigen ! Medikamenten.
So eben das Stilnox oder wenigstens den Wirkstoff bei akuten psychischen Erkrankungen - natürlich nicht als Basistherapie sondern zur Linderung der Folgeerscheinungen, den Schlafstörungen.
2. Mittel gegen Herpes an den Lippen, hervorgerufen z. Bsp. bei Blutkrankheiten, die das Immunsystem schwächen.
Es werden immer mehr verschreibungspflichtige Mittel, die die Ärzte aufs grüne Rezept schreiben !
Darum geht es mir und irgendeine Verordnung muß ja regeln, "wo hier der Spaß aufhört"
Danke für Ihre Antwort.
fm
 
RE: für Fr. Dr.Pipping

Hallo,
es gibt die Creme gegen Herpes auch in einer verschreibungspflichtigen größeren Packung. Ich gehe davon aus, daß diese bei der von Ihenn beschriebenen Situation verordnet werden kann. Für Stilnox müßte dasselbe zutreffen. Beide sind nicht von der Verordnung ausgeschlossen.

Die genannte "Ausnahmeliste" enthält auch verschreibungspflichtige Medikamente, die nicht erstattet werden.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Heike Pipping
 
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