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Ärztliche Schweigepflicht
Ärztliche Schweigepflicht
Hallo Florian,
grundsätzlich unterliegen alle Ärzte einer Schweigepflicht, d.h. sie müssen das, was sie über ihre Patienten wissen, gegenüber Dritten geheim halten. Es gibt aber gewisse Ausnahmen, z.B. gegenüber Eltern und sonstigen Angehörigen, soweit deren Informationsbedürfnis gerechtfertigt ist. Also vor allem bei ernsthaften Problemen bzw. Krankheiten. Wegen einer harmlosen Lappalie wird der Arzt Deine Eltern vermutlich nicht aufschrecken wollen...
Wenn Du zu einem Arzt gehst, kannst Du ihn einfach bitten, den Eltern nichts zu sagen, bzw. dieses Thema mit ihm besprechen. Nur keine falsche Scheu.
Mit der Praxisgebühr kenne ich mich nicht aus, vielleicht schreibt ja jemand anderes was dazu, oder stelle die Frage mal im Forum "Gesundheitswesen". In der Arztpraxis müßtest Du dazu aber auch kompetente Auskunft bekommen.
Grüße
platon
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