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Doppelstehen trotz Suppression

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spinningjenny

New member
Meine private Krankenversicherung verweigert trotz Doppelstehen nach längerer Lesetätigkeit und bei Müdigkeit die Kostenübernahme nach erfolgter Schiel-OP. Sie behauptet, kosmetische Gründe hätten im Vordergrund gestanden. Doppelstehen sei aufgrund der Suppressionseffekte gar nicht möglich gewesen. In der Begutachtung stand folgender Text: "Es besteht ein frühkindliches Schielen. Bereits im Kindesalter wurde erstmals operiert. Eine ungewöhnliche Betroffenheit durch Wahrnehmung von Doppelbildern bestand nicht, denn es wurde der Seheindruck des nicht sehenden Auges unterdrückt und Stereosehen war nicht nachweisbar. Die Operation ergab daher keine Funktionsverbesserung." Wie argumentiere ich? Welche Gegenargumente für den unterstellten Zusammenhang gibt es? Ich habe die Doppelbilder ja nicht ständig, sondern nur als Resultat von Ermüdungserscheinungen gesehen... Ich bedanke mich ganz herzlich für Ihre schnelle Hilfe.
 
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