RE: Demenz-Geschäftsfähigkeit
Hallo !
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aus dem Alzheimer Forum:
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Demenzerkrankte sind nicht mehr geschäftsfähig, wenn ihre freie Willensbestimmung aufgrund einer diagnostizierten Hirnleistungsstörung ausgeschlossen ist. Rechtsgeschäfte Demenzkranker sind unter diesen Umständen nichtig und können rückgängig gemacht werden.
und....
Rechtsgeschäfte wie unüberlegte Einkäufe können bei einer diagnostizierten Hirnleistungserkrankung rückgängig gemacht werden, wenn von einer Beeinträchtigung der freien Willensentscheidung oder fehlenden Einsichtsfähigkeit durch die Erkrankung auszugehen ist. Ein ärztliches Attest kann dabei weiterhelfen. Problematisch kann es werden, wenn bereits ein Geldbetrag bezahlt oder überwiesen wurde. Dann ist man auf die Einsichtigkeit oder Kulanz des Verkäufers angewiesen. Zahlt der Verkäufer den Betrag nicht zurück, muss man vor Gericht klagen und die Geschäftsunfähigkeit des Kranken nachweisen, um wieder an sein Geld zu kommen.
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Fazit: Das kann nur ein Arzt entscheiden, wann dem so ist.
(Natürlich sollte ein Angehöriger zu den Defiziten gehört werden)
und dann sollte man rechtzeitige juristische Regelungen gemeinsam treffen, wenn der Erkrankte noch dazu in der Lage ist...Vorsorgevollmacht, Generalvollmacht, etc.,
später geht es nur noch über die Betreuung.
Lieben Gruss
Auguste D.