RE: Definition

emenz und Alzheimer
Sehr geehrte/r Shy,
der Begriff Demenz ist klar definiert. Auch wenn es verschiedene Definitionen gibt, stimmen sie im Kern überein. Man versteht unter einer Demenz ein Syndrom, bei welchem zu einer Gedächtnisstörung mindestens eine weitere kognitive Störung (z.B. eine Sprachstörung, eine Störung des planvollen Handelns, der räumlichen Orientierung,...), sowie eine Veränderung des Sozialverhaltens, Antriebs, emotionalen Kontrolle, o.ä. kommt. Das Ganze muß mindestens Monate vorliegen, eine Störung des Bewußtseins darf nicht vorliegen (bei einem Koma-Patienten kann also z.B. keine Demenz diagnostiziert werden). Wichtig ist daneben, dass der Ausprägungsgrad der Beschwerden so groß ist, dass
Beeinträchtigungen in sozialen oder beruflichen Funktionsbereichen bestehen und die Beschwerden eine deutliche Verschlechterung gegenüber einem früheren Leistungsniveau darstellen. Meist kommt der Patient schon in Frühstadien nicht umhin, die Hilfe anderer in Anspruch zu nehmen.
Der Begriff Altersdemenz suggeriert, dass es sich bei der Demenz um eine zwangsläufige Folge des Alterns handelt, die keinen Krankheitswert hat. Dem ist nicht so, daher sollte diese Bezeichnung nicht mehr verwendet werden. Meist handelt es sich um eine Alzheimerdemenz wenn die Diagnose "Altersdemenz" gestellt wird.
Übrigens verstand man bis in die 60er Jahre unter der Alzheimer-Demenz nur die präsenilen Formen, erst dann fand mit der Erweiterung des Begriffs auf die senilen Formen eine grundsätzliche Neubewertung statt, die dazu führte, dass Hirnleistungsstörungen im Alter als Krankheit begriffen wurden.
Mit freundlichen Grüssen,
Spruth