Re: Blutdrucksenker
Hallo,
Sie können in der Apotheke auf Beloc Zok (R) bestehen, müßten dann aber das Medikament selbst bezahlen. Sie können dann Rezept und Rechnung bei Ihrer Krankenkasse einreichen. Von dieser bekommen Sie dann einen Teil erstattet. Da meines Wissens Bearbeitungsgebühren erhoben werden, bleibt Ihnen der Großteil der Kosten übrig.
Sollte der Arzt, z.B. aufgrund von Unverträglichkeit, sich auch ausdrücklich für Beloc Zok (R) aussprechen, dann könnte er das mit einem Kreuz auf dem Rezept dokumentieren. Sie erhalten das Medikament dann von der Apotheke, leisten die gesetzliche Zuzahlung und einen gesetzlich festgelegten Mehrkostenbetrag, der nicht von der Krankenkasse erstattet wir. Das liegt daran, weil die Krankenkasse für den Wirkstoff Metoprolol nur einen bestimmten Sockelbetrag erstattet, der Preis des Originalpräparates aber deutlich darüber liegt.
Gäbe Ihnen die Apotheke das Originalpräparat ohne entsprechendes Kreuz erhält sie kein Geld von der Krankenkasse, sondern bezahlt das Medikament (abzüglich der Zuzahlung) für Sie.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Heike Pipping