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Blut an der Vorhaut

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Mealnie

Guest
Hallo!

ich hätte eine Frage!
bei meinem Freund hat leinmal nach dem Geschlechtsverkehr der Penis bei der Vorhaut ein bischen geblutet. ist aber dann wieder weggegangen. Letztes Mal nach dem Geschlechtsverkehr war wieder das gleiche nur hat es etwas stärker geblutet. Es hat ausgesehen als wäre es ausgeschürft.
Wir üben aber keine Sex-Praktiken mit irgendwelchen spitzen Gegenständen oder ähnlichem aus.
Woher kann das kommen?
ist es besorgnisseregend?
Muss man zu einem Arzt bzw was kann man dagegen tun!?

Danke für Ihre Antwort!
 
RE: Blut an der Vorhaut

Hallo und guten Tag,
vonm Ihrer Beschreibung her könnte es sich um 2 Dinge handeln:
a. ein kurzes Penisbändchen, das beim Geschlechtsverkehr einreissen kann
b. eine lokale Entzündung oder eine lokale Entzündung, die zu dieser Blutung führt.

Ich rate zu einer Untersuchung, das sollte sich leicht klären lassen. Es ist sehr wahrscheinlich harmlos.

Liebe Grüße
Ihr

Dr. T. Kreutzig
 
RE: Blut an der Vorhaut

Danke für Ihre Antwort.

Muss man unbedingt zum Arzt, mein Freund (Student und noch bei der Mutter mitversichert!) ist nicht so begeistert von einem Besuch beim Arzt.

So wie es aussieht könnte es das eingerissene Penisbändchen sein. Kann man das einfach mal beobachten und schauen ob es von allein heilt? Muss man irgendwas beachten (kein Geschlechtsverkehr) oder gibt es etwas das die Heilung unterstüzt?

Vielen Dank für Ihre Antwort

Melanie
 
RE: Blut an der Vorhaut

Hallo Melanie,

wenns das Penisbändchen ist, dann führen Einrisse nicht selten zu vernarbungen, die es dann eher empfindlicher für neue Einrisse machen....
Aber erst mal gute lokale Pflege... lokal Jojoba-haltige Crems auftragen.
Aberimmer bedenken... ich kann den Befund nicht sehen... daher basieren die Ratschläge nur auf Vermutungen gem. Ihrer Beschreibung.

Im Zweifel also Dac drauf schauen lassen... die Mutter bekommt ja keine Diagnose mitgeteilt... er braucht ja nur sein Kärtchen nehmen.....
Wenn er privat versichert ist,,, kann ja als Diagnose z.B. Balanits auf der Rechnung stehen,

LG


Dr. T. Kreutzig
 
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