Wenden Sie sich besser an eine Augenarztpraxis mit angeschlossener Sehschule und dort tätiger Orthoptistin. Wenn das Ausmaß des Schielwinkels und auch die Art des Schielens eine OP möglich machen und keine weiteren Risiken bestehen (z. B. postoperative Doppelbilder, schwankende Schielwinkel etc.), wäre dies bei Ihren Beweggründen eine psychosoziale Indikation, bei der die Krankenkassen sehr wohl sämtliche Kosten der OP übernehmen würden (vorherige Abklärung mit der Versicherung gleichwohl empfehlenswert). Auch eine funktionelle Verbesserung ist ja nicht auszuschliessen, was ebenfalls ein Grund für eine OP wäre. Wenn der überweisende Augenarzt allerdings "kosmetische Gründe" auf die ÜW schreibt, müssten Sie die Kosten wohl selbst tragen. Aber das muß ja nicht sein - jedenfalls dann nicht, wenn Sie einen Augenarzt finden, der deutlich mehr von der Materie versteht, als Ihr jetziger.
Es gibt sicherlich Gründe, warum man besser auf eine OP verzichten sollte oder bei denen ein Eingriff kontraindiziert wäre, aber das muß man zuerst einmal mittels detaillierter Untersuchungen verifizieren. Eine gute Orthoptistin wäre genau die richtige Fachkraft dafür. Einen Augenarzt, der ohne tiefere Kenntnis der genauen Untersuchungsergebnisse baren Unsinn erzählt, würde ich zu diesem Thema eher nicht mehr konsultieren.