Infinityangel
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Hallo an die Experten hier,
ich habe von meinem ZA einen KV für eine Zahnbehandlung bekommen, hier wird für manche Leistungen der sage und schreibe 5 fache Satz angegeben.
Ist das noch legitim, bisher dachte ich der 3,5 fache Satz wäre der Höchtssatz?
Vielen Dank für eine Aufklärung.
ich habe von meinem ZA einen KV für eine Zahnbehandlung bekommen, hier wird für manche Leistungen der sage und schreibe 5 fache Satz angegeben.
Ist das noch legitim, bisher dachte ich der 3,5 fache Satz wäre der Höchtssatz?
Vielen Dank für eine Aufklärung.