• Schwanger oder nicht – woran erkennt man das? Was für Schwangerschaftsbeschwerden gibt es und wie kann man sie lindern? Auf welche Lebensmittel sollte man während der Schwangerschaft verzichten? Welche Werte sind normal – und welche vielleicht nicht? Stellen Sie Ihre Fragen zum Thema Schwangerschaft und tauschen Sie sich mit anderen aus!

ab wann genau schwanger?

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YvNe

Guest
Hallo,

weiß jemand von euch, ab wann genau man juristisch als schwanger gilt? Der Hintergrund: mein Chef hat mir vor einigen Wochen zum Ende diesen Monats gekündigt, und nun meint meine Ärztin, ich sei schwanger. Mein Problem ist nun, dass ich nicht absolut sicher bin, dass die Kündigung unwirksam ist, da die Befruchtung in etwa in diesen Zeitraum fällt. Das heißt, zum Zeitpunkt der Kündigung war ich evtl. noch gar nicht schwanger. Nun hörte ich aber, dass man in einem solchen Fall mit dem ersten Tag der letzten Periode als schwanger gilt, dieser Zeitpunkt nun würde ja doch vor der Kündigung liegen. Weiß jemand, wie genau sich das nun verhält? Vielen Dank ...

Yvonne
 
RE: ab wann genau schwanger?

Hallo,

frage einmal im Gyn-forum.

Oder einen Juristen bzw. bei der entsprechenden Gewerkschaft oder am besten deine Ärztin. Diese Stellen
können dir sicherlich Auskunft geben.

Viele Grüße
Monika Hagemann
 
RE: ab wann genau schwanger?

hallo,

hast du schon antworten bekommen?
ich weiss es auch nicht genau... aber ich meine gelesen zu haben... wenn man 2 wochen vor kündigung schwanger war und dies nachweisen kann, dann müsste die kündigung undwirksam werden... aber wie gesagt genau weiss ich es auch nicht!!!

Mfg Icy
 
RE: ab wann genau schwanger?

Also grundsätzlich wird die Schwangerschaft ab dem ersten Tag der letzten Periode gezählt, das bedeutet, beim Ausbleiben der Regelbist du bereits in der 4 Schwangerschaftswoche. (Wenn du einen guten Arzt hast, kann er das sicher bestätigen) Arbeitsrechtlich sieht es viel komplizierter aus. Kündigungsfrist, Art des Dienstverhältnisses,Kollektivvertragsbestimmungen usw......da ist es das Beste du erkundigst dich bei der Arbeiterkammer. Tatsache ist, dass das Dienstverhältnis ab dem Zeitpunkt der Bekanntgabe nicht mehr aufgekündigt werden kann (bei befristetetn Dienstverhältnissen wird wird die Befristung bis zum Beginn des Beschäftigungsverbotes gehemmt) Aber wie so schön in allen Gesetzen gibt es Ausnahmen. Unbedingt zur Arbeiterkammer gehen und mit deinem Arzt wegen einer Vordatierung sprechen.
 
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