Ich möchte gerne eine Leistung meiner Zusatzversicherung nutzen und meine Zähne versiegeln lassen.
Nun hörte ich, dass die Zahnoberfläche dafür angeraut werden muss. Ist dies nicht bereits eine Verletzung der Zahnoberfläche, die durch das Auftragen einer Versiegelung letztlich nur behoben wird...