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  • Servus, Mmmm einen GDB 90 da gibt es 5 Tage Zusatzurlaub, 1230,-€ Steuerfreibetrag und noch einiges.
    Kündigungsschutz nicht zu vergessen, kündigen geht nur mit Zustimmung des Integrationamtes.
    Den Job selbst wechseln ist schon möglich, aber das muss jeder für sich selbst entscheiden. Der neue AG kommt mit einer Schwerbehinderung klar? oder verzichtest man freiwillig auf Urlaub, usw. ?
    Meiner Firma schmeckt auch nichts, damit muss man leben. Krank sein ist schon an sich schlimm , dann kommt so etwas auch noch hinzu.
    Ich selbst würde meine Arbeitsstelle in der jetzigen Situation nicht welchen und auch nicht kündigen.
    Bei mir endet jetzt das Krankengeld und hab mich auf dem AA melden müssen, bleibe aber weiterhin in meiner Firma angestellt. Bin gespannt was der Amtsarzt sagen wird ?!

    Ich wünsche Dir alles Gute und viele Glück bei Deinen Entscheidungen.
    Manu
    Hallo Hallo,

    Ich hoffe das ich es richtig beantworte

    1.) Ja aber mit einer Schwerbehinderung ab GdB 50 wird die Zustimmung vom Intergrationsamt benötigt

    Nach der RPE solltest einen Antrag auf Schwerbehinderung beim Versorgungsamt gestellt haben.


    2.) Krankengeld zahlt der AG für 6 Wochen , danach zahlt die Krankenkasse für 72 Wochen das Krankengeld
    Es wird Krankengeld für insgesamt 78 Wochen innerhalb von je 3 Jahren für die gleiche Krankheit gezahlt, danach erfolgt die Aussteuerung durch die Krankenkasse.
    Vor der Rente steht die Reha / Wiedereingliederung .


    3.) Ich würde während der Krankschreibung auf keinen Fall kündigen .
    Wer stellt einen Kranken Arbeitnehmer ein?
    Was ist wenn man nicht eingestellt wird?

    Der AG sollte doch Froh sein wenn weiter gearbeitet werden kann, das Home Office ist ja nicht zu vergleichen mit Arbeiten auf dem Bau. Die Strahlentherapie wird im allgemeinen gut Vertragen
    ich kann da nur von mir ausgehen. Meine Aussteuerung erfolgt nächsten Monat.
    Auch dann läuft der Arbeitsvertrag weiter!!!! und Arbeitsamt melden um den Versicherungsschutz zugehalten.
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